Liebe Mitglieder,

Wir möchten Euch über die neuen Regelungen der vom Bremer Senat verabschiedeten Coronaverordnung in Bremen, gültig ab dem 8.März, informieren.

  1. Es bleibt dabei: Die Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen ist nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt.

In den Tennishallen ist Tennis als Einzel erlaubt, Doppel nur im eigenen Hausstand.

  1. Die Ausübung von Sport ist im Freien ist mit höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten erlaubt.

Im Freien (ab dem 26.4. im BTV von 1896) dürfen Doppel aus zwei verschiedenen Haushalten gespielt werden.

Die Verordungen sind hier nachlesbar.  24. Corona-Verordnung und Zweite Änderungsverordnung der 24. Corona-Verordnung.

  1. Wir bitten alle Spieler*innen im BTV von 1896 unser Hygiene- und Pandemiekonzepte weiterhin penibel einzuhalten.

Mit Abstand das Beste! Tennisspielen im BTV von 1896