Liebe Mitglieder*innen,

für das Land Bremen gilt ab sofort für Innenräume die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Diese bedeutet für unseren Verein, dass der Zutritt zu den Umkleidekabinen, Hallen sowie Gastronomieräumen nur noch mit entsprechendem Nachweis möglich ist:

Geimpft:

Die 2. Impfung liegt mindestens 14 Tage zurück

Genesen:

Eine nachweisliche Erkrankung mit COVID-19 liegt nicht länger als 6 Monate zurück

Getestet:

Durch PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder Antigen-Schnell-Test nicht älter als 24 Stunden

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis zum 14. Lebensjahr.

Die Verordnung gilt ab sofort.

Wir möchten an dieser Stelle auch noch einmal an die allgemeinen Hygiene- sowie Abstandsregeln in geschlossenen Räumen erinnern. Wir danken für Eure Unterstützung und wünschen weiterhin viel Freude beim Spielen.