Liebe Mitglieder und Freunde des BTV von 1896,

wie wir alle wissen, ist die Pandemie leider noch nicht vorbei. Deshalb gilt in Bremen ab dem 25.11. auch für Sportstätten die 2G-Regel.

Das bedeutet für unseren Verein, dass der Zutritt zu den Umkleidekabinen, Hallen sowie Gastronomieräumen nur noch mit entsprechendem Nachweis möglich ist:

Geimpft: Die 2. Impfung liegt mindestens 14 Tage zurück.

Genesen: Eine nachweisliche Erkrankung mit COVID-19 liegt nicht länger als 6 Monate zurück.

Ausgenommen sind davon wie bisher Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. nach Vollendung des 16. Lebensjahres eine Schulbescheinigung vorlegen. Weiterhin dürfen Personen mit einem negativen Testergebnis eintreten, sofern sie keine Schutzimpfung erhalten dürfen (Bescheinigung durch Arzt).

Die Nachweise müssen immer mitgeführt werden, da jederzeit durch den Verein oder von dritter Seite (z. B. dem Ordnungsamt) Kontrollen durchgeführt werden können.

Bei festgestellten Verstößen werden wir konsequent von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ggf. auch weitere Maßnahmen ergreifen, wie z. B. die Entziehung der Buchungsberechtigung in BOOK&PLAY.

Wir möchten an dieser Stelle auch noch einmal an die allgemeinen Hygiene- sowie Abstandsregeln in geschlossenen Räumen erinnern.

Erfreulicherweise wurden bisher die Regelungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie von den Mitgliedern und Gästen des BTV von 1896 bisher sehr diszipliniert eingehalten und umgesetzt. Wir setzen weiterhin auf das Verantwortungsbewusstsein eines jeden Einzelnen und Ihre Rücksichtnahme auf andere Mitglieder und Gäste. Sollte sich etwas an Regelungen ändern, werden wir selbstverständlich sofort informieren.

Vielen Dank für Eure Unterstützung und Euer Verständnis – und bleibt gesund!

Euer Vorstandsteam