Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

 

wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, hat der Bremer Senat erneut Änderungen der 30. Corona-Verordnung beschlossen. Die neuen Regeln treten am 4. März 2022 in Kraft und gelten bis zum 20. März 2022. Die 30. Corona-Verordnung sowie die Veränderungsordnungen sind über folgende Links einzusehen:

 

 

Für die Ausübung von Sport gelten im Land Bremen ab 4. März folgende Regelungen:

 

Ausübung von Sport

  • Grundsätzlich gilt für das Betreten von Indoor-Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und Kletterhallen sowie für die Vereinsgastronomie die 3G-Regel. Dies gilt auch für Umkleiden und Duschen auf Außensportanlagen.
  • Schüler:innen bis zum 16. Lebensjahr benötigen keine(n) Testnachweis oder Schulbescheinigung. Ab dem 16. Lebensjahr muss eine Schulbescheinigung vorgelegt werden.
  • Auch weiterhin gilt im Sport, dass Ungeimpfte sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel nur mit maximal 2 weiteren Personen aus einem Haushalt Sport ausüben dürfen (Ausnahme wie bisher: Kinder und Jugendliche, Rehabilitationssport mit Verordnung, sowie bei Vorlage eines medizinischen Attestes).