Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,
wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, hat der Bremer Senat erneut Änderungen der 30. Corona-Verordnung beschlossen. Die neuen Regeln treten am 4. März 2022 in Kraft und gelten bis zum 20. März 2022. Die 30. Corona-Verordnung sowie die Veränderungsordnungen sind über folgende Links einzusehen:
- Corona-Verordnung
- Änderungsverordnung (Ausnahme Veranstaltungsgenehmigungen)
- Änderungsverordnung (Wegfall Kontaktdatenerfassung)
- Änderungsverordnung (Sport in Innenräumen (3G-Regel))
Für die Ausübung von Sport gelten im Land Bremen ab 4. März folgende Regelungen:
Ausübung von Sport
- Grundsätzlich gilt für das Betreten von Indoor-Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und Kletterhallen sowie für die Vereinsgastronomie die 3G-Regel. Dies gilt auch für Umkleiden und Duschen auf Außensportanlagen.
- Schüler:innen bis zum 16. Lebensjahr benötigen keine(n) Testnachweis oder Schulbescheinigung. Ab dem 16. Lebensjahr muss eine Schulbescheinigung vorgelegt werden.
- Auch weiterhin gilt im Sport, dass Ungeimpfte sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel nur mit maximal 2 weiteren Personen aus einem Haushalt Sport ausüben dürfen (Ausnahme wie bisher: Kinder und Jugendliche, Rehabilitationssport mit Verordnung, sowie bei Vorlage eines medizinischen Attestes).