Mitgliedsbeiträge ab 2019
Ab 2019 gelten folgende jährliche Mitgliedsbeiträge. Jedes BTV-Mitglied zahlt zu Beginn des Mitgliedsjahres zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag den Beitrag für den Arbeitsdienst. Der Beitrag der Arbeitsleistung setzt sich entsprechend der unten stehenden Tabelle aus der Zahl der Arbeitsstunden multipliziert mit dem angegebenen Betrag der Arbeitsstunde in € zusammen.
Die Berechnung des Arbeitsdiensts trifft für alle ordentliche Mitglieder im Alter von 14 -70 Jahren zu. Für jüngere bzw. ältere Mitglieder entfällt der Beitrag zum Arbeitsdienst.
Die Arbeitsleistung kann nur an den vom Vorstand organisierten Arbeitstagen geleistet werden.
Die Rückerstattung des Arbeitsbeitrages erfolgt entsprechend der geleisteten Arbeitsstunden am Endes des Kalenderjahrs.
Die Kündigung einer Mitgliedschaft muss bis zum 31.Oktober für das nächste Kalenderjahr schriftlich an das Sekretariat des BTV 1896 erklärt werden. Hier findet man weitere Informationen: Mitgliedsinfo-Kündigung.
Art der Mitgliedschaft | Grundbeitrag | Erstattungsfähiger Beitrag der Arbeitsstunden (Zahl) * | Gesamtbetrag, der zu Beginn des Mitgliedjahres abgebucht wird |
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Vollmitgliedschaft Erwachsene | 360 € | 60 € (6) | 420 € |
Für Ehepaare/Paare | 630 € | 120 € (12) | 750 € |
Für Junioren bis 18 Jahre | 135 € | 20 € (2) | 155 € |
Für Junioren bis 18 Jahren, von denen ein Elternteil Vollmitglied ist | 100 € | 20 € (2)) | 120 € |
Für Junioren bis 18 Jahren, von denen ein Elternteil Vollmitglied ist und zwei Geschwisterkinder bereits im Verein sind | 50 € | 20 € (2) | 70 € |
Auszubildende | 150 € | 60 € (6) | 210 € |
Studierende | 180 € | 60 € (6) | 240 € |
Doppelmitgliedschaft Erwachsene | 200 € | 60 € (6) | 260 € |
Doppelmitgliedschaft Junioren | 70 € | 20 € (2) | 90 € |
Passive Mitgliedschaft | 55 € | - | 55 € |
Zusätzlich einmalig zu zahlen: Erwerb einer Spielmarke | 10 € |