Mitgliedsbeiträge ab 2019

Ab 2019 gelten folgende jährliche Mitgliedsbeiträge. Jedes BTV-Mitglied zahlt zu Beginn des Mitgliedsjahres zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag den Beitrag für den Arbeitsdienst. Der Beitrag der Arbeitsleistung setzt sich entsprechend der unten stehenden Tabelle aus der Zahl der Arbeitsstunden multipliziert mit dem angegebenen  Betrag der Arbeitsstunde in € zusammen.

Die Berechnung des Arbeitsdiensts trifft für  alle ordentliche Mitglieder im Alter von 14 -70 Jahren zu. Für jüngere bzw. ältere Mitglieder entfällt der Beitrag zum Arbeitsdienst.

Die Arbeitsleistung kann nur an den vom Vorstand organisierten Arbeitstagen  geleistet werden.

Die Rückerstattung des Arbeitsbeitrages erfolgt entsprechend der geleisteten Arbeitsstunden am Endes des Kalenderjahrs.

Die Kündigung einer Mitgliedschaft muss bis zum 31.Oktober für das nächste Kalenderjahr schriftlich an das Sekretariat des BTV 1896 erklärt werden. Hier findet man weitere Informationen: Mitgliedsinfo-Kündigung.

Art der MitgliedschaftGrundbeitragErstattungsfähiger Beitrag der Arbeitsstunden
(Zahl) *
Gesamtbetrag, der zu Beginn des Mitgliedjahres abgebucht wird
Vollmitgliedschaft Erwachsene360 €60 €
(6)
420 €
Für Ehepaare/Paare630 €120 €
(12)
750 €
Für Junioren bis 18 Jahre135 €20 €
(2)
155 €
Für Junioren bis 18 Jahren, von denen ein Elternteil Vollmitglied ist100 €20 €
(2))
120 €
Für Junioren bis 18 Jahren, von denen ein Elternteil Vollmitglied ist und zwei Geschwisterkinder bereits im Verein sind50 €20 €
(2)
70 €
Auszubildende150 €60 €
(6)
210 €
Studierende180 €60 €
(6)
240 €
Doppelmitgliedschaft Erwachsene200 €60 €
(6)
260 €
Doppelmitgliedschaft Junioren70 €20 €
(2)
90 €
Passive Mitgliedschaft55 €-55 €
Zusätzlich einmalig zu zahlen: Erwerb einer Spielmarke10 €